Für Führungskräfte besteht die Möglichkeit, ihre privaten Pkw mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) auszurüsten. Bei Privatfahrten darf das Blaulicht nicht angebracht oder erkennbar sein (Ziff.3.2). Ein unbeleuchtetes Schild "Feuerwehr im Einsatz" ist schon erlaubt (aber nur auf der Fahrt zum Einsatz, Ziff. 1.4). Die Petition ist also überflüssig, weil das alles schon gesetzlich geregelt ist und mit Sicherheit nicht geändert wird, weil dies zu unnötigen Gefahren für die Allgemeinheit und den Feuerwehrkameraden führen würde. Und die Führungskräfte sind entsprechend geschult dafür.
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