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Volksabstimmungen fördern nur den Populismus

Volksabstimmungen fördern nur den Populismus, der sich ja auch in dieser Diskussion breit macht. Gäbe es auf Bundesebene Volksabstimmungen nicht nur im Rahmen des Art. 29 GG, dann hätten wir in Deutschland mit Sicherheit so einen rassistisch populistischen Unsinn wie das Minarettverbot und die Ausschaffungsinitiative in der Schweiz. Beides hat dort sogar Verfassungsrang!

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