Regija: Alle Bundesländer exkl. Berlin/Baden-Württembeerg
Promet

Grundrechtswidriges Abkassieren für Straßensanierung beenden!

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Ministerpräsidenten/Bürgermeister
2.287

Primatelj peticije nije odgovorio.

2.287

Primatelj peticije nije odgovorio.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Pro

Zbog čega je peticija vrijedna podrške?

Napiši argument

Objavljivanjem svog posta prihvaćam Uvjete korištenja i Pravila privatnosti s openPetition . Uvrede, klevete i neistinite izjave bit će prijavljene.

Anlieger Wohnsituation Durchgangsverkehr

Die Anlieger erhalten durch die (bisher) von ihnen zu bezahlende sanierung der straße häufig sogar einen nachteil, nämlich mehr durchgangsverkehr vor ihrer nase. Sie sollen dann gewissermaßen für die verschlechterung ihrer wohnsituation auch noch bezahlen, das ist nicht in ordnung.

Izvor:

4.4

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Kanalarbeiten, geflickt, weiterer Ansatzpunkt

Dazu kommt außerdem, dass sich der Zustand der Strassen (zumindest in unserem und den umliegenden Stadtteilen) zum größten Teil gar nicht durch normale Abnutzung verschlechtert, sondern, dass der Löwenanteil durch nicht vollständige Wiederherstellung nach z.B. Kanalarbeiten verursacht wird. Nach solchen Aufgrabungen wird die Strasse notdürftig geflickt, weil das ja dann irgendwann mit den Geldern der Bürger nochmal "richtig" gemacht wird und sich für den Verursacher nicht lohnt. Bsp.: in einer Strasse wurde nicht einmal der Bürgersteig wiederhergestellt sondern nur mit Asphalt "nachmodelliert"

Izvor:

4.4

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Stichwort

Nicht nur die behördliche Argumentation entbehrt jeder Logik, auch die Art des Gebühreneinzugs - ca. alle 30 Jahre fällt die gesamte Nutzungsgebühr auf einmal an - ist fatal und ungerecht und sollte umgehend auf monatliche, überschaubare, planbare Beträge für Alle geändert werden

Izvor: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

4.2

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Die Möglichkeit zur Erhebeung von Erschliessungsbeiträgen ist in den §§ 127ff BauGB geregelt. Abgekürzt ausgedrückt ist die Erhebeung von Erschliessungsbeiträgen nur für die erstmalige Erschliessung oder/und deren Ausbau möglich. Was Erschliessungsanlagen sind, ist in § 127 BauGB geregelt. Die Frage ist also - erstmalige Erschliessung - ja/nein - Ausbau der Erschliessung - ja/nein Eine reine Instandsetzung ohne Ausbau ist lediglich eine Wiederherstellung der ursprünglichen Gebrauchsfähigkeit.

Izvor:

4.0

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Willkür bei der Berechnung

Gleichbehandlung ist nicht gegeben, da nicht jedes Bundesland Sanierungsbeiträge fordert. Gemeindevewaltungen mit einem schlechten Draht zu den Bürgern und hoher Verschuldung, scheren sich kaum um die soziale Komponente und bemühen sich dadurch sninvoll Kosten bei der Sanierung zu sparen. Hier z.B. reine Verschönerungsmaßnahmen zusätzlich in Rechnung gestellt, obwohl rechtswidrig. Solage keiner Widerspricht, wir es probiert. Dann kann man ewig diskutieren, ob eine geänderte Straßenbeleuchung wirklich besser oder nur schöner ist. All das würde den Menschen ohne Sanierungsbeiträger erspart.

Izvor:

3.3

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Contra

Što ne ide u prilog peticije?

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Die Argumentationskette hinter der Petition hinkt: 1. Jeder Bürger ist Teil der Allgemeinheit und Steuerzahler. 2. Jeder Bürger bewohnt ein Objekt, egal ob als Eigentümer oder Mieter, und wird infolgedessen mit derartigen Abgaben mehr oder weniger belastet. 3. Gleichzeitig ist jeder Bürger auch am öffentlichen Verkehr beteiligt, also prinzipiell 'Fremdnutzer' jedweder Infrastruktur. 4. Für Eigenheimsiedlungen müssen deutlich mehr Straßen und Leitungsnetze im Verhältnis zum bewohnten Raum gebaut werden, als für urbanere Siedlungsformen. Sie verursachen ergo höhere Kosten pro m² Wohnfläche. Warum also sollte eine bestimmte Gruppe aufgrund der selbst gewählten Wohnform bevorzugt werden?

Izvor:

0.6

3 Protuargumenti
Pokažite protuargumente

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