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Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre

Es müsste erst einmal die Verjährungsfrist für Pädophile Straftaten verlängert werden. Bisher ist sie auf 10 Jahre beschränkt, die opfer haben die Erlebnisse häufig verdrängt oder waren in Psychiatrischer Betreuung. Sie zeigen diese Taten ihrer Peiniger häufig erst nach diesen zehn Jahren an.So war es auch im Fall des pädophilen Herrn Gerold Becker einem langjährigen Leiter der Odenwald und Lebenspartner des Herrn Hartmut von Hentig.Letzterer erklärte die Übergriffe seines Freunden mit einer Verführung Beckers durch die jugendlichen Opfer.

kaynak : Wochenzeitung die Zeit und der Spiegel

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