Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Der Darstellung, das Sudhaus erhalte nur noch kommerzielle Angebote, widersprechen wir ausdrücklich. Der Gewinn des Vollmondtanzes fließt nicht in private Taschen, er kommt dem gemeinnützigen Kulturbetrieb im Sudhaus zugute. Das ist genau gleich wie bei LuSchT e.V.. Dieser Sachverhalt dem LuSchT e.V. bekannt ist. Die Darstellung in der Petition verfälscht und ist unsolidarisch. Rechtliche Grundlage für die Zukunft ist, dass auf dem Sudhausgelände maximal 10 große Partys im Jahr stattfinden dürfen. Wir müssen weitere 5 Partys zu den bereits gestrichenen 15 Partys streichen.

Quelle: Der Sudhaus e.V. nimmt Stellung zur Petition von LuSchT e.V.

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