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freischaffend, KSK, Theater, Oper

Es gibt viele Künstler, die freischaffend sind, aber auch an Theatern arbeiten und daher nicht in die KSK eintreten können, da sie zwischenzeitlich abhängig beschäftigt sind. Die Verträge sehen meist vor, dass bei höherer Gewalt das Risiko auf den Arbeitnehmer übergeht, wenn der Ausfall zB 72 Stunden vor Vorstellung mitgeteilt wird. Oft sind es aber nur zwei oder drei Tage im Monat, an denen das Einkommen für die nächsten Monate erwirtschaftet wird. Daher ALLE einbeziehen, nicht nur KSK Mitglieder. Die Theater sind aber in öffentlicher Hand u sollten auch zur Fürsorge verpflichtet werden.

Quelle: www.buehnengenossenschaft.de/informationen-zum-coronavirus-hinweise-der-gdba

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