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Existenzgefährdung vermeiden

Angestellte werden in der Coronakrise über das Kurzarbeitergeld aufgefangen und größere Unternehmen profitieren von Corona Soforthilfen. Freiberufler sind die einzige Gruppe, die in der jetzigen Zeit nur auf Hartz IV verwiesen wird. Zwar haben sie auch die Möglichkeit, Corona Soforthilfe zur Vermeidung von existenzbedrohenden Notlagen zu beantragen. Sie dürfen das Geld aber nur für Betriebskosten, d.h. gewerbliche Mieten, Leasingraten u.ä. verwenden. Damit wird nur die Existenz von Eigentümern von Gewerbeimmobilien etc. gesichert, nicht aber die der Freiberufler. Die werden zu Sozialfällen.

Quelle:

2.5

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