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Sozialstunden, unterlassene Hilfeleistung

Ich wusste nicht mal, dass es überhaupt ein Bußgeld fürs blockieren der Rettungsgasse gibt, doch mal im Ernst, 20€? Das ist ja mal eine Geldstrafe, bei der der Verwaltungsaufwand fast schon größer ist, als die Strafe an sich. Aber das ist ja nur ein Teil des ganzen. Ich finde, man könnte das Blockieren der Rettungsgasse fast schon mit unterlassener Hilfeleistung gleichsetzten, da man zwar keine Hilfeleistung unterlässt, sie jedoch behindert, was meiner meinung nach fast genauso schlimm ist. Dann müssten die betreffenden Personen Sozialstunden leisten, was evtl zielführender wäre.

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