Schon einmal Danke für die derzeit bereits knapp 40 Unterschriften. Das Thema ist ernst. Wie ernst, zeigt ein mir nun vorliegendes Dokument des OLG Hamm. Darin zeigt sich "Arvato Infoscore", eines der größten Inkassos Deutschlands, wie es mit deren Rechtsauffassungen bestellt ist. Darin argumentiert man doch auf 2 Seiten wirklich ernsthaft, dass das Wort "bis zu", was in §4 RDGEG gebraucht wird, gar keine Höchstgrenze für Gebühren darstellt. Nein, man darf ja völlig problemlos deutlich mehr verlangen, denn "bis zu" sei ja unbestimmt und dürfe unterschritten, aber auch überschritten werden.
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