Der Asylantrag scheint letztinstanzlich abgewiesen worden zu sein. Dann hilft nichts: er muss ausreisen oder wird abgeschoben. Es kann nicht sein, dass sich jemand durch die Instanzen klagt, verliert und dann auf gute Integration hinweist. Eine Einwanderung darf nicht über einen abgelehnten Asylantrag erfolgen!
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