Cannabis-Beschluss BVerfGE 90, 145
Sie unterstellen "Wer Hanf nicht als Einstiegsdroge sieht hat keinen Plan"? Dann hat das Bundesverfassungsgericht keinen Plan! Dieses hat der Einstiegsdrogentheorie eine klipp und klare "Rote Karte" gezeigt: Das relevante Zitat: "Die gesellschaftlichen Auswirkungen blieben hinter denen des Alkoholgenusses zurück. Insbesondere hätten die von der Strafkammer eingeholten Gutachten ergeben, daß Haschisch keine Einstiegsdroge für härtere Drogen sei und keine Schrittmacherfunktion entfaltet" Noch Fragen?
Fonte: sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintVersion&Name=bv090145