Jagdwesen - Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Einsatz von Nachtzielgeräten und Waffenlampen

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
883 Unterstützende 883 in Deutschland

Sammlung beendet

883 Unterstützende 883 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

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Mehr Sicherheit für Spaziergänger und Radfahrer da Stadtjäger das Hinterfeld besser prüfen können (auch unmittelbar vor dem Schuss).

Sehr sinnvoll, da die Sicherheit erhöht wird. Gerade Jäger mit Sonderjagderlaubnis in befriedeten Bezirken (z.B. Park, Campingplätzen usw.) müssen extrem auf das Hinterfeld achten, da ständig Spaziergänger unterwegs sind usw.. Bisher kann das nur längere Zeit vor dem Schuss mit Nachtsicht- und Wärmebildgeräten ohne Verbindung zur Waffe erfolgen. Ist man dann im Anschlag, sieht man meist nur das Wildschwein selbst durch das Zielfernrohr, das Hinterfeld liegt im Dunkeln. Würden Nachtzielgeräte erlaubt, könnte man auch noch unmittelbar vor dem Abdrücken das Hinterfeld überprüfen.

Quelle: Bin selbst Inhaber einer Sonderjagderlaubnis im städtischen Bereich (landläufig Stadtjäger).

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