Verwaltung

Kein Lohnsteuerabzug für Auszubildende im 1.Lehrjahr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesfinanzamt
10 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Contra

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Sehe dafür keinen Anlass. Das Lehrlingsentgelt wird kaum so hoch sein, dass die Lohnsteuerbelastung ins Gewicht fällt. Im Gegenzug können im Rahmen der Einkommensteuererklärung alle Aufwendungen geltend gemacht werden. Und wenn das Lehrlingsentgelt schon eine große Steuerbelastung auslöst, dann ist es so hoch, dass dies auch gerecht erscheint.

Quelle:

2.5

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