Die Befürworter müssen sich das Argument der Verkehrssicherheit für Fußgänger im umgekehrten Fall ebenfalls gefallen lassen: Ältere Bürger, die fußläufig aus dem Ortsrand kommend einkaufen wollen, müssen ebenfalls die bemängelte Straße passieren, um den Bürgerladen zu erreichen. Dies ist nur ein Beispiel für die mangelhafte Stichhaltigkeit der Argumentation der Initiatorinnen und ihrer Befürworter, die sich auch an anderen Stellen nachweisen lässt.
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