Nur mal zur Info… Kurzarbeit bedeutet nicht 100 % volles Gehalt! Dass also Verkäuferin bei vollem Gehalt zu Hause sind, stimmt nicht! Außerdem, hier wirklich darstellen zu wollen, dass bei einer deutlich geringeren Auslastung die volle Arbeitsleistung erbracht wird ist eine absolute Frechheit! Gerne Notbetrieb… Dann aber auch entsprechende Gehaltsreduzierung der Erzieher, natürlich mit 60% bzw. 67% Kompensation über Kurzarbeitergeld.
Izvor: