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Ich lese immer nur Lebensqualität beeinträchtigt. Das hört sich so harmlos an. Für uns in Bahnähe ist das vorsätzliche Körperverletzung, gegen die der Staat vorgehen müßte. Unsere Regierung ist dazu verpfichtet seine Bürger vor Lärm zu schützen (Führsorgepflicht), wenn sie das nicht macht ist das unterlassene Hilfeleistung, was zur sofortigen Suspendierung oder Rücktritt,der Verantwortlichen führen müßte. Das geht. auch anders, siehe Niederlande, dort werden solche Strecken durch bewohnte Gebiete gar nicht erst genehmigt, und wenn ja, unter sehr hohen Schallschutz-Auflagen PS alles theretisch

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