nach 3 Jahren kann man wohl kaum von einer Verwurzelung sprechen. Kinder gewöhnen sich schnell an ein neues Umfeld und werden sich auch im Herkunftsland wieder schnell zurechtfinden. Aserbaidschan ist ein sog. sicherer Herkunftsstaat, Asylanträge haben zurecht kaum Erfolg. Eine Ausreise ist somit unumgänglich und falls diese verweigert wird, auch die Abschiebung. Es kann halt nicht jeder bleiben!
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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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