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Aus dem Forderungskatalog: "In besonderen Konfliktfällen müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverbote an Wochenenden und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes möglich sein." Nein, da kein ausgewogener Interessenausgleich mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in §2 GG.

Quelle:

2.7

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