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In allen Freiwilligen Feuerwehr in NRW sind die ehrenamtlichen Angehörigen in der weitaus überwiegenden Zahl. Der Leiter der Feuerwehr sollte daher auch von diesen gestellt werden können. Es darf in dieser Funktion keinen "Jobber" geben, sondern es muss jemand sein, der Ehrenamt kennt und lebt. Dies lässt die heutige Gesetzgebung genauso zu, wie die Ernennung des Leiters der hauptamtlichen Wache zum LdF. Wem dient also die umstrittene Gesetzesänderung?

Quelle:

1.7

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