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BSG Urteil 2012

Mit Urteil vom 12. September 2012 hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) darauf hingewiesen, dass KTW-Einsätze keiner Vorabgenehmigung bedürfen (Aktenzeichen B 3 KR 17/11).

Quelle: <a href="http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/keine-vorabgenehmigung-fuer-krankentransporte-notwendig.html" rel="nofollow">www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/keine-vorabgenehmigung-fuer-krankentransporte-notwendig.html</a>

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