Die verwendeten, für den Notfall zeitlich begrenzt, zugelassenen mRNA Stoffe, welche keinen Nachweis der Sicherheit einer Impfung erbringen können, dürfen nicht am Menschen eingesetzt werden, wenn er der Injektion nicht zustimmt. Eine Pflicht zur Injektion dieser Stoffe würde eine Verletzung des Nürnberger Kodex darstellen und ebenfalls gegen geltendes EU Recht verstoßen. In 10 Jahren werden, wenn überhaupt beauftragt und finanziert, Forschungsergebnisse vorliegen. Erst dann ist es möglich über eine Zulassung als Impfstoff zu diskutieren.
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