Regiune: Meißen
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Keine Impfpflicht! § 20a IfSG abschaffen und Versorgungsnotstand im Landkreis Meißen abwenden!

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Landrat Ralf Hänsel

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  1. Început 2022
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  4. Dialog
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Petiția este adresată către: Landrat Ralf Hänsel

Die Unterzeichner fordern
den Landrat des Landkreises Meißen,
die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung
sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,
 
sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.
 
Zudem wird der Landrat des Landkreises Meißen aufgefordert, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Meißen die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

motive

Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Speziell im Landkreis Meißen beträgt die Impfquote unter den Mitarbeitern in Pflegeheimen (inkl. gültigem Genesenenstatus) aktuell 59,3% und liegt damit noch unter dem sächsischen Durchschnitt von 65%. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Meißen sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)
 
Auch in anderen sächsischen Landkreisen schlagen Ärzte und Therapeuten Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden. (https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/impfpflicht-aerzte-in-mittelsachsen-befuerchten-kuendigungswelle-artikel11928767)
 
Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Meißen führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Meißen ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann. (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8758&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined)
 
Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Landkreis Meißen bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von über 40% unter den Beschäftigten in den Pflegeheimen des Landkreises nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden. Die politisch Verantwortlichen im Landratsamt Meißen, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung müssen sich schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.
 
Zudem wird der Landrat des Landkreises Meißen aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung:
„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“
 
keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Meißen die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.
 
 
Die Petition richtet sich an:
 
Landratsamt Meißen
Landrat Hänsel
Brauhausstr. 21
01662 Meißen
 
Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Postfach 11 01 33
01330 Dresden
 
Sächsische Staatskanzlei
Ministerpräsident Kretschmer
Archivstraße 1
01097 Dresden
 
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 14.01.2022
Colecția se termină: 15.03.2022
Regiune: Meißen
categorie: Sănătate

știri

  • Fast 2.300 Unterschriften binnen acht Wochen:
    Unsere Petition gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht erreichte diesen Frühling Landrat Hänsel!

    Eine dicke Mappe an Unterschriften durfte der Meißner AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Kirste bereits im Frühling diesen Jahres dem Landrat des Landkreises Meißen, Ralf Hänsel, überreichen: Fast 2.300 Bürger hatten in den acht Wochen zuvor Kirstes Petition gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht unterzeichnet – unter ihnen auch hunderte Einwohner unseres Landkreises, die selbst von drohender Arbeitslosigkeit durch das seit dem 16. März geltende Impfgesetz betroffen sind. „Diese zahlreichen Unterschriften“, mahnt Kirste, „sind ein flammender Appell gerade der Mitarbeiter im medizinischen und Pflegebereich, die mit Einsatz und Pflichtbewusstsein in der Coronakrise an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gegangen sind, die nun aber dem Selbsterhaltungswohl einer vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Coronapolitik geopfert werden sollen. Betroffen von dieser Impfpflicht sind schließlich auch die Pflegebedürftigen unseres Landkreises, denen aufgrund drohender Personalentlassungen zahllose wichtige Pflegemaßnahmen wegbrechen. Die AfD solidarisiert sich mit sämtlichen Betroffenen und verspricht, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass eine Impfung gegen den Covid-19-Virus stets freiwillig erfolgt.“

    Im Gespräch beider Politiker während der Petitionsübergabe bestätigte Landrat Hänsel die eindringliche Mahnung des Meißner Abgeordneten Kirste, eine Impfpflicht für Pfleger sei aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante des Virus drastisch überzogen sowie medizinisch überdies von fragwürdigem Nutzen. Entlassungen im Gesundheitswesen gehörten zwingend vermieden, um die Grundversorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden. Von der Verhängung von Geldstrafen und faktischen Berufsverboten, versprach Landrat Hänsel im Gespräch mit Kirste, wolle das Landratsamt soweit wie nur möglich absehen. Immerhin gelte das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in seiner derzeitigen Fassung sowieso nur bis Jahresende. Über diesen Zeitpunkt hinaus würde von vielen Politikern keine Verlängerung der Impfpflicht erwartet.

    Aufgrund der rasanten politischen Entwicklung in der Debatte um die Coronapandemie wollten wir die Veröffentlichung unseres Resümees auf der Website der Petition nicht überstürzen. Es galt zu schauen, ob der Landrat des Landkreises Meißen tatsächlich Wort hält – insbesondere zum Wohle der Bürger des Landkreises sowie der Unterzeichner unserer Petition. Bislang scheinen wir tatsächlich einen kleinen Meilenstein erreicht zu haben.

    Einen besonderen Dank gilt allen Unterzeichnern und Unterstützern unserer Petition sowie all denen, die sich auch auf anderen zivildemokratischen Wegen gegen die Impfpflicht engagieren. Zusammen erreichen wir mehr!

    Thomas Kirste, MdL
    Direktabgeordneter des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag

    Folgen Sie mir gern auf Facebook und Telegram für aktuelle Mitteilungen, Einladungen zum Bürgergespräch sowie weitere Petitionen.

    P.S.: Unsere Arbeit im Landtag ist damit längst nicht getan. Erst vor zwei Wochen hatte unsere Fraktion in einem ausführlichen Antrag die Staatsregierung aufgefordert, gesundheitliche Schäden durch Covid-Impfungen vollumfänglich zu erfassen und die Betroffenen dieser Schäden zu unterstützen: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10405&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

    Immerhin zählte die Sächsische Staatsregierung bis Mai diesen Jahres bereits 50 Todesfälle in Sachsen, die im zeitlichen Zusammenhang zu einer erfolgten Covid-19-Impfung stehen: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10072&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

    Schon aus diesem Grund fordert die AfD im Sächsischen Landtag: Impffreiheit für alle! Die Entscheidungsfreiheit zu einer Covid-19-Impfung soll nicht dem Staat zufallen, sondern bei den Bürgern verbleiben: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9688&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

Die verwendeten, für den Notfall zeitlich begrenzt, zugelassenen mRNA Stoffe, welche keinen Nachweis der Sicherheit einer Impfung erbringen können, dürfen nicht am Menschen eingesetzt werden, wenn er der Injektion nicht zustimmt. Eine Pflicht zur Injektion dieser Stoffe würde eine Verletzung des Nürnberger Kodex darstellen und ebenfalls gegen geltendes EU Recht verstoßen. In 10 Jahren werden, wenn überhaupt beauftragt und finanziert, Forschungsergebnisse vorliegen. Erst dann ist es möglich über eine Zulassung als Impfstoff zu diskutieren.

Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 hilft in dem sie die Wahrscheinlichkeit an COVID-19 zu erkranken senkt bzw. zu deutlich milderem Krankheitsverlauf führt. Besonders im Gesundheitswesen sind die Mitarbeiter durch den engen Kontakt mit Erkrankten einem erhöhten Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 ausgesetzt. Es ist demnach nur Sinnvoll, wenn der Arbeitgeber im Gesundheitswesen vom Gesetzgeber unterstützt wird für den Selbstschutz seiner Mitarbeiter zu sorgen. So wie z.B. auf jeder Baustelle eine Helmpficht gilt.

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