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Versorgungsansprüche bei Impfschädigung

Es ist wohl richtig, dass das Versorgungsamt die staatliche Institution ist, die bei nachgewiesenen Impfschäden, die Versorgung, also die Folgekosten entschädigt. Allerdings kann eine Schädigung des ZNS in aller Regel schon allein deshalb nicht nachgewiesen werden, da die Impfung vor Ausbildung der Blut-Hirn-Schranke erfolgt. Aus diesem Grund ist eine entzündliche Reaktion des ZNS nicht möglich, was im Klartext bedeutet, dass eine Impfschädigung nicht nachweisbar ist. In Folge dessen kommt eine Versorgung durch das Versorgungsamt nicht zu Stande.

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