Pro

Hvorfor er kampanjen verdt å støtte?

Versorgungsansprüche bei Impfschädigung

Es ist wohl richtig, dass das Versorgungsamt die staatliche Institution ist, die bei nachgewiesenen Impfschäden, die Versorgung, also die Folgekosten entschädigt. Allerdings kann eine Schädigung des ZNS in aller Regel schon allein deshalb nicht nachgewiesen werden, da die Impfung vor Ausbildung der Blut-Hirn-Schranke erfolgt. Aus diesem Grund ist eine entzündliche Reaktion des ZNS nicht möglich, was im Klartext bedeutet, dass eine Impfschädigung nicht nachweisbar ist. In Folge dessen kommt eine Versorgung durch das Versorgungsamt nicht zu Stande.

kilde:

2.5

0 motargumenter
Motsi

Ved å publisere innlegget mitt godtar jeg vilkårene for bruk og personvernregler for openPetition . Fornærmelser, baktalelse og usanne anklageser bringes til varsel.

Bidra til å styrke innbyggermedvirkning. Vi ønsker å gjøre dine bekymringer hørt samtidig som vi forblir uavhengige.

Markedsfør nå