Es soll um die Beseitigung von Fehlanreizen gehen. Bei der Inanspruchnahme von ambulanten Sachleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege um 50% gekürzt werden. Von daher ist es schon berechtigt, sich als Betreiber eienr Tagespflege Sorgen zu machen. Die Kombination vo ambulanter Pflege mit der Tagespflege muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Die Tagespflege übernimmt i.d.R. andere Aufgaben als die ambulante Pflege. Auch das Betreute Wohnen oder das Wohnen in einer WG ersetzt nicht die Betreuung und Versorgung in einer Tagespflege. M.E. ein absolut falsches Signal der Politik.
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