5 Jahre sind zu kurz
Statt politische Forderungen zu Lasten unbeteiligter Beitrags- und Steuerzahler zu erheben, sollte das Verursacherprinzip gelten: Wer Einreise, Aufenthalt oder Versorgung Dritter politisch fordert, soll dafür auch persönlich einstehen. § 68 AufenthG zeigt bereits das Prinzip der Verpflichtungserklärung: Wer für den Lebensunterhalt eines Ausländers einsteht, haftet für öffentliche Kosten.