02/19/2026, 10:34
Urteil des VG Hannover von Oktober 2025 zu systemischen Mängeln im polnischen Asylsystem: rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-hannover-15a503624-asyl-polen-rueckfuehrung-systemische-maengel-dublin-iii
Link zur Situation in Kroatien: www.cms.hr/en/publikacija/systematic-human-rights-violations-at-croatian-borders/
VG Hannover im Dezember 2025 zu Griechenland: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/576b7f77-76a6-4def-bded-6c7e319890e3
Neue Begründung:
Warum wir gegen Sekundärmigrationszentren sind?Etliche Asylsuchende reisen über EU-Staaten ein, deren Asylsystem systematischesystemische Mängel aufweist. Konkret betrifft dies u. a. Polen, wo Menschen beim Einreiseversuch oft wochenlang unter freiem Himmel im Niemandsland zwischen Polen und Belarus campieren. Schläge durch Grenzbeamte sind dokumentiert. DieDer polnische HandhabungUmgang vonmit Personen, die nach Deutschland weiterreisen und dann von Deutschland nach Polen rücküberstellt werden, wird von einzelnen Verwaltungsgerichten als „Verletzung unionsrechtlicher Mindeststandards“ kritisiert. Konkret: Menschen werden ohne Prüfung des Asylgesuches und ohne Rechtsbeistand abgeschoben. Im Oktober 2025 untersagte das Verwaltungsgericht Hannover Überstellungen nach Polen, im Januar 2026 folgte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Bisher konntekonnten durch zivilgesellschaftlichen Beistand (unabhängige Beratungszentren, Kirchen etc.) Überstellungen nach Polen verhindert werden. Das Konzept von Sekundärmigrationszentren würde den Zugang der Betroffenen zur Zivilgesellschaft abschneiden.Nach der derzeitigen Planung,Planung sollen Geflüchtete (inklusive Minderjährige),Minderjährige) sich nur in diesen geschlossenen Sekundärmigrationszentren aufhalten dürfen und innerhalb kürzester Zeit in das Land der Ersteinreise rücküberstellt werden.Die derzeitige Diskussion um die Reform des europäischen Asylsystems auf europäischer Ebene lässt nicht hoffen, dass Polen und andere kritisierte Staaten,Staaten ihren Umgang mit Geflüchteten überdenken. Mit der Errichtung von Sekundärmigrationszentren würde sich Baden-Württemberg an der Missachtung von Mindeststandards im Asylverfahren indirekt beteiligen.Sekundärmigrationszentren bedeuten die standardmäßige Inhaftierung voneines Großteilenerheblichen Teils der Geflüchteten zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in EU-Staaten, die nachweislich gegen die Europäische Menschenrechtscharta verstoßen. Solche Verstöße sind neben Polen ( rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-hannover-15a503624-asyl-polen-rueckfuehrung-systemische-maengel-dublin-iii ) auch in Bulgarien (www.matteo-asyl.de/aktuelles/schrecken-und-perspektiven-im-deutschen-abschiebeland-bulgarien-erster-bericht-von-einer-recherchereise) sowie in Griechenland ( voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/576b7f77-76a6-4def-bded-6c7e319890e3 ) und Kroatien nachgewiesen.( Baden-Württembergwww.cms.hr/en/publikacija/systematic-human-rights-violations-at-croatian-borders/ ) nachgewiesen.Baden-Württemberg muss keine Sekundärmigrationszentren einrichten.einrichten, dazu besteht nach europäischem Recht keine Verpflichtung. Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, könnten auch weiter in regulären Erstaufnahmezentren und in der Anschlussunterbringung in den Landkreisen untergebracht werden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (12 in Baden-Württemberg)