Pro

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104-prozentige Unterrichtsversorgung

Die Landesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die „104 prozentige Unterrichtsversorgung“ zu gewährleisten. Nicht erwähnt hat sie, dass Schulen mit diesen 104 % Schulsozialarbeit, Ganztagsschule, Inklusion, Berufsorientierung, Förderunterricht, Vertre-tungskräfte u. v. m. finanzieren müssen.

Quelle: Gemeinsame Resolution der hessischen Kreis- und Stadtelternbeiräte und des Landeselternbeirats von Hessen

3.2

109 Gegenargumente
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