keine Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Staatsanwaltschaft Mainz

123 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

123 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Da Erdogan zu dem Teitpunkt gar nicht in D war trifft der Paragraph grundsätzlich nicht zu. Eine Strafverfolgung ist ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Sendung hätte er in D sein müssen. Zitat: § 103 "Aufenthalt im Inland "

Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/103.html

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1 Antwort

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Dieses Schmähgedicht war nicht nur unter der Gürtellinie, nein es ist eine Beleidigung selbst für den nicht betroffenen Zuschauer. Solche Entgleisungen haben nichts mit künstlerischer Freiheit o.ä. zu tun. So etwas braucht kein Mensch! Man möge sich nur überlegen, wie es einem ergehen würde, wenn der Nachbar einem Derartiges öffentlich an den Kopf wirft - eine Anzeige wegen Beleidigung wäre da wohl noch die moderateste Reaktion.

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