Finanzierung illegal, Grundgesetz, Art.104a Abs.1
Die Finanzierung und damit der Bau von "Stuttgart 21" ist ILLEGAL! Siehe Art. 104a Abs. 1 GG: Es ist verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren. Der Bau von Fernstrecken der Bundesbahn einschließlich der Bahnhöfe ist trotz der organisatorischen Privatisierung der Bundesbahn eine Bundesaufgabe. Der Bau von "Stuttgart 21" ist deswegen ILLEGAL, da die Finanzierung gegen das GRUNDGESETZ verstößt!
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