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Schleswig Holstein ist Jahrzehnte ohne Gottesbezug in der Verfassung ausgekommen. Der Versuch, den Gottesbezug in die Verfassung hereinzudrücken ist Ausdruck eines religiösen Roll-Backs. Die Formulierung vereinnahmt Staat und Verwaltung und vor allem auch die Mitmenschen, die nicht an einen Gott öder Götter glauben oder deren Existenz verneinen.

Quelle:

3.2

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