Ganztagsanspruch
Wird ein Ganztagsanspruch (über 8 Std./täglich) nach dem Kriterium berufstätig und nicht berufstätig vergeben, wird ein Mittel geschaffen Eltern ungleich zu behandeln. Denn auch bestimmte Personengruppen, wie Auszubildenden, Studenten oder auch andere sich in der Weiterbildung befindende Eltern, gelten im eigentlichen Sinne als nicht berufstätig und ihnen würde nach der Formulierung der bisherigen Forderung eine Ganztagsbetreuung (über 8 Std./täglich) verwehrt werden.
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