Selbstverständlich können Eltern mit Kindern in Kitas von freien Trägern genauso wie Eltern mit Kindern in städtischen Kitas bei ihrem Träger die während der Schließung gezahlten Beiträge zurückfordern. Über die Erstattung entscheidet nicht die Stadt Kassel, weil sie in keinem Vertragsverhältnis mit diesen Eltern steht.
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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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