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Gesundheitlich nötige (und vom Arzt verschriebene) Fußpflege ist doch erlaubt!

Kosmetisch und gesundheitlich nötig ist ein Gegensatz. Gesundheitlich nötige (und vom Arzt verschriebene) Fußpflege ist doch erlaubt. Ich habe das bei meiner Bekannten mitbekommen. Sie wollte im Dezember vom Hautarzt ein Rezept für Fußpflege – in ihrem Fall nicht wegen der Erstattung durch die Kasse, sondern um eben überhaupt zur Fußpflege zu dürfen. Der Hautarzt meinte, das sei jetzt nicht nötig, Nagelpilz und Hühneraugen gehörten ohnehin erstmal in die Hände des Arztes. Als der Nagelpilz durch die Medikamente nicht wegging, verschrieb(!) der Hautarzt die medizinische Fußpflege.

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