9/10 Regelung GKV - KVdR
Es muss auf die Gesamtversicherungszeit geschaut werden! Es kann nicht sein, dass nach 50 Berufsjahren und 46,5 Jahren GKV 3,5 Jahre in der PKV die Möglichkeit einer Versicherung in der KVdR unmöglich macht!
Quelle:
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.