Aufhebung des Rechts auf eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit
Wie es bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle offensichtlich wird, missbraucht die Institution Kirche ihr "Selbstbestimmungsrecht", ihr Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit. Es geht - wie auch bei anderen Anklagen die Kirche betreffend - nicht um Rechtsfindung, sondern nur um Entscheidungen zugunsten der Institution Kirche. Damit wird die unabhängige und unparteiische Gerichtsbarkeit NICHT gewahrt, was unser Rechtsstaat nicht dulden darf. Näheres siehe: www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-rechtes-auf-eine-eigene-kirchliche-gerichtsbarkeit-wir-brauchen-keinen-staat-im-staa
Quelle: Persönliche Erfahrung und Fazit einer ehrenamtlich im kirchlichen Bereich Tätigen