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Die Gesetzeslage war vor der Aenderung absolut ausreichend, da ich als Fahrzeugfuehrer fuer die Verkehrssicherheit voll verantwortlich und somit auch haftbar bin. Ich habe grundsätzlich vor!! Inbetriebnahme, waehrend des Betriebs, die Verkehrssicherheit zu kontrollieren und zu gewährleisten. So steht es im Gesetz, so lernt man es in der Fahrschule. Warum dann eine Gesetzesänderung? Lobbyisten??? Ein einfaches Beispiel fuer den Unsinn dieser Gesetzesänderung, ein Fahrgestell ohne Aufbau, bekommt erst eine HU, nach Eintragung der Nutzungsaenderung. KOSTEN CA. 450€

Quelle: Frank Rau

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