Wer trifft denn die Entscheidung? Wer könnte also Versprechungen machen?
Der Landrat G.Schartz konnte überhaupt keine Versprechungen bezüglich der Einrichtung einer Oberstufe machen, da er selbst diese Entscheidung gar nicht treffen kann. Wer etwas anderes geglaubt hat oder glaubt, hat von politischen Entscheidungsprozessen keine Ahnung. Er kann lediglich dem Kreistag eine Empfehlung geben. Dann kann einmal der Kreistag eine Entscheidung für einen Antrag treffen. Das ist noch immer keine Entscheidung für die Oberstufe. Also selbst der Kreistag trifft die Entscheidung nicht. Wenn der Antrag gestellt wird, beschließt letzten Endes das Land, ob die Oberstufe eingeric
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