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Als ehemalige Richterin am Bundespatentgericht, die sich nicht mit dem Strafrecht befassen mußte, ist die Vorstellung gleichwohl unerträglich, dass ein zu lebenslang Verurteilter zu Unrecht im Gefängnis sitzen sollte. Dieser Fall ruft nach der Wiederaufnahme des Verfahrens ! Aus eigener Erfahrung muss sich ein Gericht immer wieder vor Augen halten, dass ein Gutachten stets nur zur Unterstützung der eigenen Urteilsbefähigung dienen, nicht aber an deren Stelle treten darf. Birgitt A. Pagenberg Ll.M.Harv., Richterin am BPatG i.R.

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4.6

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