Als ehemalige Richterin am Bundespatentgericht, die sich nicht mit dem Strafrecht befassen mußte, ist die Vorstellung gleichwohl unerträglich, dass ein zu lebenslang Verurteilter zu Unrecht im Gefängnis sitzen sollte. Dieser Fall ruft nach der Wiederaufnahme des Verfahrens ! Aus eigener Erfahrung muss sich ein Gericht immer wieder vor Augen halten, dass ein Gutachten stets nur zur Unterstützung der eigenen Urteilsbefähigung dienen, nicht aber an deren Stelle treten darf. Birgitt A. Pagenberg Ll.M.Harv., Richterin am BPatG i.R.
1.297 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Debatte
Mehr zum Thema Bürgerrechte
15.455
Unterschriften
100 Tage
verbleibend
7.261
Unterschriften
113 Tage
verbleibend