Dürfen Demonstrationen und Aufzüge blockiert werden? Nein. Laut sächsischem Versammlungsgesetz sind Störungen jeder Art zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung von Versammlungen oder Kundgebungen zu stören. Wer versucht, nicht verbotene Versammlungen zu verhindern oder zu stören bzw. Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Quellen: Sächsisches Versammlungsgesetz vom 25.01.2012 Bundesministerium des Innern ver.di
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