Grundrechte für jedes Individuum sind in der Verfassung verankert, ein spezieller Sonderschutz für sexuelle Veranlagungen ist keineswegs angebracht. Wer so etwas aufbringt zeigt, er zielt auf Indoktrinierung und Etablierung von Privilegien für jene ab, die sich aufgrund ihres sexuellen "Andersseins" für bessere Menschen halten.
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