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Sperrzeit Verlängerung/Verkürzung

Grundsätzlich sollte doch das LANDESRECHT gelten. D.h. 3 Uhr Wochentags und 5 Uhr am Wochenende - sagt die Gaststättenverordung Baden-Württemberg, wobei sie den Stadten eigene Auslegung ermöglicht. Auch VS würde es gut stehen wenn Gäste UND Wirte Grundsätzlich selbst die Wahl haben ... Wem möchte man denn erklären, das in Schwenningen am Mittwoch um 1 Uhr Schluß ist und man z.B. nach Bad Dürrheim fährt um weiter zu machen bis 3 Uhr!? OBERZENTRUM? Aber nur wenn nicht ALLES reglementiert wird! Dies übrigens auch im Sinne der Jugendarbeit (Kultur hab ich jetzt mal weggelassen). ;-)

Quelle: Gaststättenverordnung

3.6

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