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Kommunale Selbstverwaltung muss respektiert werden

Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Lübecker Selbstverwaltung hat die Aufnahme dieses Atomschutts abgelehnt. Das muss respektiert werden.

Quelle: Artikel 28 GG, Artikel 54 der Landesverfassung SH

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