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Staatliche Hilfsmittel nur für Arbeitsleistungen

Private und gewerbliche Mietkosten machen bis zu 50% der Gesamtkosten aus. Wenn die staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht durch das Bedienen von Renditen und Kapitalanlagen verpuffen (genau das sind Mieten), sondern ausschließlich für Arbeitsleistungen (Herstellung und Verkauf von Lebensmitteln, Krankenversorgung etc.) und Energiekosten (ÖPNV, Transportkosten etc.) genutzt werden, können sie einige Wochen länger ausreichen. Falls Vermieter auf ihre Mieteinnahmen angewiesen sein sollten, könnten sie durch staatliche Grundsicherung unterstützt werden.

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3.8

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