Unterhaltspflicht, my-body-my-choice, Körpereinsatz
Speziell das Recht der Abtreibung wird auf Frauenseite oft damit gerechtfertigt, dass es der Körper der Frau sei und es deswegen ihr alleiniges Recht, über das in ihr heranwachsende Kind zu entscheiden. Allerdings ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Eltern das Kind später mindestens finanziell unterstützen, das heißt auch unter Einsatz ihrer Körper. Es ist oft der Kindesvater, der diese Leistung erbringt, und das bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Der Einsatz, den Männer erbringen müssen, ist damit nicht geringer als bei Frauen.
Quelle: www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Unterhaltsrecht/Unterhaltsrecht_node.html