Geltende Beschlusslage, der Stall ist nicht in Gefahr
Der Grünstreifen sowie der Spielplatz waren nie Bestandteil des B-Plans und werden es auch nicht sein. Gegenteilige Behauptungen sind (auch nach den in der Petition geteilten) geltenden Plänen falsch. Im direkten Flächenvergleich wird nach Umsetzung des B-Plans der Anteil der versiegelten Fläche sogar verkleinert wegen der entstehenden Gärten um die Grundstücke. Der Stall/ die Nutzung des Grundstücks sind in keiner Weise durch die Umsetzung des B-Plans gefährdet.
Quelle: Die Beratungsvorlage: www.itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/13487/Vm9ybGFnZS4yNjMzLklY/14/n/134594.doc Die Begründung: www.itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/13487/QlAgNzg3LU9fQmVncnVlbmR1bmdfMjAxN18xMF8xNy5wZGY=/12/n/134736.doc Der Vorentwurf: www.itk-rheinl