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Ethik

Seit 1990 wird dem Tier durch § 90a BGB ein besonderer Status zugebilligt. Diesem wird jedoch durch die Tatsache, dass Pferde besteuert werden sollen und die Pferdesteuer als Einnahmequelle für die Kommune/Stadt propagiert wird, keine Rechnung getragen. Wir sehen daher einen Widerspruch zwischen der Stellung des Tieres als Lebewesen und seiner Behandlung im Steuerrecht. Es ist absolut unethisch, Steuern auf Lebewesen (hier: Pferde) zu erheben.

Quelle: § 90a BGB

3.3

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