Verfassungswidrig
Ein Mittel muss geeignet (Zweck erfüllen), erforderlich (die "mildeste" Maßnahme) und verhältnismäßig (Schaden des Einzelnen im Vergleich zum Nutzen der Allgemeinheit) sein, um verfassungskonform zu sein. Magazinverbot, Salutwaffenverbot, Messerbesitzverbot und bundesweite Waffenverbotszonen erfüllen diese drei Vorgaben nicht. Daher sind diese Maßnahmen m.E. verfassungswidrig.