DIE AUSWIRKUNGEN DER VOM BUNDESINNENMINISTERIUM (BMI) GEPLANTEN WAFFENRECHTSÄNDERUNG FÜR
SPORTSCHÜTZEN
Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese ausübt.
Vicky Ford (MdEP, verantwortlich für die EU-Feuerwaffenrichtlinie) erklärte, dass “die Genehmigung sowohl für diejenigen gilt, die in den Sport eintreten, als auch für diejenigen, die bereits am Start sind. Die derzeitige freie Wahl der Ausrüstung, die von den Wettkämpfern in ihren Schießdisziplinen verwendet wird, ist nicht eingeschränkt. Um die weitere Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern, werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass aktualisiert, um Schusswaffen, einschließlich Schusswaffen der Kategorie A, die von solchen Sportschützen besessen werden, zu erfassen”.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
BÜRGER / REENACTORS
Das BMI will alle Dekowaffen, Salutwaffen und Nachbauten historischer Waffen registrieren und Salutwaffen komplett verbieten. Diese Waffen haben in Deutschland keine Deliktrelevanz. Die EU-Richtlinie erlaubt Ausnahmen von der Registrierung, sowie den Besitz und Neuerwerb von Salutwaffen für Reenactors und Brauchtumsschützen und Reisen zu Veranstaltungen und Wettkämpfen mit dem Feuerwaffenpass. Das BMI lässt dies nicht zu. Große Magazine obiger Waffen sollen rückwirkend (!) verboten werden, Pfeilabschussgeräte werden meldepflichtig. Altbesitz ist zu registrieren.
Der Bundesrat will den Entwurf noch weiter verschärfen mit bundesweiten Waffenverbotszonen und Ausweitung des Trageverbots bestimmter Messer. Messer (Hieb- und Stichwaffen) wurden von der EU nicht reglementiert.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
SAMMLER
Das BMI enthält keine Ausnahmen vom Magazinverbot bei registrierten Sammlern. Zudem fehlen Möglichkeiten des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
JÄGER
Das geplante Rückwirkungsdatum 31.07.2017 für Altbesitz von künftig neu verbotenen Waffen und Gegenständen, sowie die fehlenden Ausnahmen für Jäger (nicht vorgesehen in der Feuerwaffenrichtlinie) führen zur Konfiszierung legal erworbener Gegenstände. Falls ein rückwirkend verbotener Gegenstand im Besitz eines Jägers ist, kann er seine Zuverlässigkeit verlieren.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
RESERVISTEN
Das BMI sieht keine Ausnahmen für A6/A7-Waffen und deren Magazine vor. Die Bestimmungen der Feuerwaffenrichtlinie über die Genehmigung der nationalen Verteidigung ermöglichen es den Mitgliedstaaten jedoch, Reservisten mit diesen Schusswaffen auszustatten.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
TERRORISTEN (und Kriminelle)
In den Stellungnahmen der drei Polizeigewerkschaften wird der gesamte Entwurf der Waffenrechtsänderung als nicht geeignet angesehen, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.
Der Entwurf ist nicht geeignet, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html
Reason
Der Gesetzentwurf des BMI bezieht sich auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853. [1] Diese wurde kurz nach den terroristischen Angriffen von Paris im Januar und November 2015 lanciert und hat diese Ziele:
illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen erschweren
Nachverfolgung sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus
Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren [2]
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sehen weder bei größeren Magazinen, noch bei Salutwaffen oder antiken Vorderladern und deren Replika eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind keine Straftaten mit entsprechenden hohen Magazinkapazitäten bekannt.
"Weder die bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel, noch die bei dem Amoklauf in München verwendeten Tatwaffen entsprachen den immer schon strengen deutschen Abänderungsnormen, sondern stammten aus Quellen in EU-Staaten, die polizeilich und leider auch allgemein als Staaten mit einem äußerst laxen Waffenrecht bekannt sind." (DPolG) [3]
Alle Studien der EU-Kommission kommen zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen der EU-Kommission die Kriminalität steigern werden statt diese wirksam zu bekämpfen.[4]
Der Entwurf trifft die falschen Ziele und ist u.E. verfassungswidrig und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html
[3] https://german-rifle-association.de/eu-magazinverbot/
[4] Seite 91 ff: http://www.transcrime.it/wp-content/uploads/2017/03/FIREFinalReport.pdf
News
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 13 Jul 2020Vielen Dank für eure Unterstützung!
Viele Mitzeichner dieser Petition hatte auch die epetition unterstützt oder Emails und Briefe geschrieben. Die Politiker waren verwundert, dass sich so viele Bürger beteiligt hatten.
Trotzdem war der gesamte Prozess sehr undemokratisch und beruht auf fehlerhaften Interpretation der EU-Feuerwaffen-Richtlinie.
Deswegen gehen wir jetzt vor Gericht: tinyurl.com/Waffennovelle
Wie vermutet, war die Anhörung im November 2019 eine reine “Anscheinsshow”, da nichts von den Erkenntnissen der Sachverständigen umgesetzt wurde. Stattdessen wurden bis zuletzt Kompromisse verheimlicht. Erst am Dienstag, dem 10.12.19 hat die Koalition ihren Änderungsantrag der Opposition, mitgeteilt, aber nicht veröffentlicht.... further -
Liebe Mitzeichner,
am 11.12.19 steht das “Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz” im Landwirtschaftsausschuss um 9 Uhr und im Innenausschuss um 10 Uhr auf der Tagesordnung. Einen Tag später ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag unter TOP 18 in der Zeit von 16:45 bis 17:20 geplant. Die letztere wird sicherlich wieder live übertragen, die Ausschusssitzungen nicht.
Alle Neuigkeiten zum Gesetzentwurf habe ich am Samstag auf der GRA-Seite veröffentlicht: german-rifle-association.de/degunban-drittes-waffenrechtsaenderungsgesetz-im-bundestag-am-11-12-und-12-12-19/
Viele Mitzeichner hatten sich auch an der epetition vom 11.11.19 beteiligt, die im Innenausschuss bereits verteilt wurde und daher als Teilerfolg verbucht werden kann. Sie läuft noch... further -
Bei der Anhörung der Sachverständigen im Innenausschuss am 11.11.2019 wurde ich von Herrn Hess auf unsere Petition mit über 80.000 Mitzeichnern angesprochen (Video-Link). Ohne unsere Petition wäre ich sicher nicht als Sachverständige eingeladen worden.
Meine Stellungnahme, die Lob vom BDS/Forum Waffenrecht erhielt, und das Video der kompletten Anhörung findet man hier: www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen/26-11-11-2019-14-00-666352
Von anderen Abgeordneten hören wir jedoch, dass unsere Petition, da sie nicht als epetition vorliegt und an den Bundesinnenminister gerichtet ist, vom Bundestag als "nicht relevant" betrachtet wird. Daher sollten Sie sich die Mühe machen, auch die neue epetition mitzuzeichnen: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.nc.html
Wer... further
Debate
Während meiner Dienstzeit als Stabsoffizier der Bundesluftwaffe mußte ich ein Waffensystem fliegen, dessen Waffenkapazität ausgereicht hätte, ca. 16 zivile Luftfahrzeuge in der Luft zu vernichten sowie zusätzlich 6 Innenstädte jeweils mit einer Bombe von etwa 200 kg Sprengkraft zu belegen. Zum Erwerb einer privaten Waffe mußte ich mich schon damals dem bekannten Prozedere unterziehen. Für die Erlaubnis zum Wiederladen von Patronenmunition waren diverse Hürden zu überwinden. Was sind 3 kg NC-Pulver in meinem Haus gegen mehr als 1 Tonne Sprengstoff unter den Tragflächen meiner F4-F?
Glaubt doch bitte nicht, dass der Gesetzesentwurf aus dem BMI aufgrund Dummheit so viele Mißverständnismöglichkeiten eröffnet und Unklarheiten durch Schusseligkeit produziert.Der derzeitige Entwurf ist genau und zielgerichtet so konzipiert, wie er gewollt ist. Es ist weder Murks noch schlechte Arbeit. In den Ministerien sitzen in den verantwortlichen Positionen Top-Juristen und Vollprofis, die mit allen Formulierungswassern gewaschen sind. Sie setzen die Vorgaben des Ministers um!
More on the topic Security
-
-
242 signatures210 days remaining
-